Ein Juwel der Naturheilkunde aus Österreich!
Hier erhalten Sie Blattwerk und Pulver der Heilpflanze Artemisia annua
auch bekannt als einjähriger Beifuß oder Nobelpreispflanze.
100 Prozent aus österreichischer Landwirtschaft, hochqualitativ und schonend geerntet.
Was wir tun
Wir bauen die Heilpflanze Artemisia annua hochqualitativ, schonend und naturbelassen in Eigenanbau bzw. mit unserem Partnerbetrieb Naturgärtnerei Wedenig.
So bleiben die wertvollen Inhaltsstoffe der Pflanze erhalten.
Um dies zu garantieren haben wir
Artemisia annua auf unseren landwirtschaftlichen Betrieben in Kärnten (Österreich) angebaut, geerntet und verarbeitet.
Garantiert beste Qualität!
FNL Kräuterexperten
Wir, Simon Hainig und Kerstin Mittinger, sind zertifizierte FNL Kräuterexperten!
Wir haben uns intensiv mit der Volksheilkundlichen Kräuterlehre nach Ignaz Schlifni beschäftigt und wissen über Heilkräuter und deren Anwendungsmöglichkeiten laut Kräuterlehre genau Bescheid.
Wir sind da!
Fragen, Kommentare oder Anmerkungen? Kontakt aufnehmen geht ganz einfach.
Artemisia und wir...
Über uns
Wir sind ein kleines Familienunternehmen geprägt von der Leidenschaft und Motivation qualitativ hochwertige Kräuterprodukte handverlesen und mit viel Liebe zum Detail herzustellen.
Artemisia Annua
Der einjährige Beifuß oder auch Artemisia annua wird als Nobelpreispflanze bezeichnet.
Alles Wissenswerte zu dieser einzigartigen Heilpflanze liest du hier!
Unsere Produkte
Artemisia annua - Blatt-Pulver
Bei uns können Sie feinstes und vor allem regionales Artemisa annua Blatt-Pulver aus österreichischer Landwirtschaft erhalten.
- Regionale Spitzenqualität
- Schonende Verarbeitung
- keine Zusatzstoffe - reine Natur!
Artemisia annua - Blattwerk
Das Artemisia annua Blattpulver wird schonend per Hand geerntet.
Zum Zeitpunkt, wo der Artemisinin-Gehalt der Pflanze am höchsten ist!
- Regionale Spitzenqualität
- Schonende Verarbeitung
- keine Zusatzstoffe - reine Natur!
Artemisia annua ist ein Novel Food
Laut Gesetzgebung (Novel Food Verordnung) gilt Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) als neuartiges Lebensmittel und ist daher nicht als Lebensmittel zugelassen.
Neuartige Lebensmittel („Novel Foods“) sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 unabhängig von den Zeitpunkten der Beitritte von Mitgliedstaaten zur Union nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.