Artemisia Annua Blattwerk
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Artemisia Annua - eine Heilpflanze mit unverkennbar aromatischen und leicht süßlichen Duft.
Dieser Duft deutet auch die mehr als 400 gesundheitlich bedeutenden Inhaltsstoffe der Pflanze an.
Unser Artemisia Annua Blattwerk wurde in regionaler österreichischer Spitzenqualität in Kärnten Landwirtschaft von uns angebaut, deshalb erhalten die Pflanzen nur reinstes Alpenwasser und Sonne zum Wachsen.
Bei unserer Ernte wird alles behutsam per Hand geerntet und auf dem Erntezeitpunkt geachtet, an dem der wertvolle Artemisinin-Gehalt am höchsten ist.
Die Qualität des Produktes spricht für sich!
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100% Regionalität:
Die Pflanzen werden in Kärnten angebaut, geerntet, getrocknet und verpackt
100% Natur
keine Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder andere Zusatzstoffe, sowie keine Füll-, Farb-, oder Konservierungsstoffe
Inhalt
In einem Packerl befinden sich 85g handverlesenes
Artemisia annua Blattwerk aus Kärnten.
Artemisia Annua
Artemisia annua bzw. der Einjähriger Beifuß gilt als Nobelpreispflanze und ist ein fester Bestandteil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Im alten China wurde die Pflanze für die verschiedensten medizinischen Zwecke verwendet, bspw. zur Stärkung des Immunsystems, als fiebersenkendes Mittel oder auch bei Gelenksschmerzen.
Für die Erforschung der Pflanze und die isolierte Betrachtung des Hauptwirkstoffs Artemisinin, bekam die chinesische Professorin Tu Youyou im Jahr 2015 den Medizin-Nobelpreis. Neben dem Wirkstoff Artemisinin enthält die Pflanze über 400 weitere gesundheitlich bedeutende Inhaltsstoffe (darunter Flavonoide, Aminosäuren und Bitterstoffe), die u.a. antibakteriell, antiviral und immunstimulierend wirken.
Verwendung und Besonderheiten
In der Europäischen Union ist Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) nicht als Lebensmittel zugelassen. Empfohlene Anwendungsmöglichkeiten für das Blatt-Pulver sind daher auf die äußere Anwendung beschränkt:
- Räucherwerk
- Salben (dabei wird das Blattwerk als Salben-Basis (zB Ölauszug) verwendet)
- Kräuterbäder
Gut verschlossen, kühl, trocken und dunkel lagern. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Bei guter Lagerung mindestens ein Jahr verwendbar.
Gesetzgebung:
Laut Gesetzgebung (Novel Food Verordnung) ist der Einjähriger Beifuß (Artemisia annua) nicht als Lebensmittel zugelassen, da es vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Aus diesem Grund können keine Angaben zum Verzehr gemacht werden.