Artemisia Annua "Kombi Box" Blattwerk und Pulver

Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung, zzgl. Versand

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Die Artemisia Annua "Kombi Box" ist ein ideales Kennenlern-Produkt für alle die unsere Produkte gerne einmal ausprobieren möchten. Enthalten sind: 1 x Artemisia Annua Blatt-Pulver und
1 x Artemisia Annua Blattwerk.


Bei unserer Ernte wird alles behutsam per Hand geerntet und auf den idealen Erntezeitpunkt geachtet, an dem die wertvollen Inhaltsstoffe am höchsten sind.
Das Blattwerk wird schonend getrocknet, das Blattpulver schonend getrocknet und gemahlen.
Die Qualität des Produktes spricht für sich! 

 

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100% Regionalität:
Die Pflanzen werden in Kärnten angebaut, geerntet, getrocknet und verpackt

100% Natur 
keine Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder andere Zusatzstoffe, sowie keine Füll-, Farb-, oder Konservierungsstoffe 

Inhalt

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In einem Packerl Pulver befinden sich 100g und im Packerl Blattwerk 85g Artemisia annua.

Artemisia Annua

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Artemisia annua bzw. der Einjähriger Beifuß gilt als Nobelpreispflanze und ist ein fester Bestandteil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Im alten China wurde die Pflanze für die verschiedensten medizinischen Zwecke verwendet, bspw. zur Stärkung des Immunsystems, als fiebersenkendes Mittel oder auch bei Gelenksschmerzen.

Für die Erforschung der Pflanze und die isolierte Betrachtung des Hauptwirkstoffs Artemisinin, bekam die chinesische Professorin Tu Youyou im Jahr 2015 den Medizin-Nobelpreis. Neben dem Wirkstoff Artemisinin enthält die Pflanze über 400 weitere gesundheitlich bedeutende Inhaltsstoffe (darunter Flavonoide, Aminosäuren und Bitterstoffe), die u.a. antibakteriell, antiviral und immunstimulierend wirken.

Anwendung und Besonderheiten


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IIn der Europäischen Union ist Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) nicht als Lebensmittel zugelassen. Empfohlene Anwendungsmöglichkeiten für das Blattwerk sind daher auf die äußere Anwendung beschränkt:

  • Räucherwerk 
  • Salben (dabei wird das Blattwerk als Salben-Basis (zB Ölauszug) verwendet)
  • Kräuterbäder


Gut verschlossen, kühl, trocken und dunkel lagern. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Bei guter Lagerung mindestens ein Jahr verwendbar.

Gesetzgebung:
Laut Gesetzgebung (Novel Food Verordnung) ist der Einjähriger Beifuß (Artemisia annua) nicht als Lebensmittel zugelassen, da es vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Aus diesem Grund können keine Angaben zum Verzehr gemacht werden.